Eine Mütterpflegerin kann beantragt werden, wenn
du als Haushalt führende Person (das kann auch der Vater sein) den Haushalt nicht weiterführen kannst und auch keine andere im Haushalt lebende Person.
mindestens 1 Kind unter 12 Jahren in deinem Haushalt lebt.
Hierzu zählt auch dein Neugeborenes nach der Geburt, oder ein älteres Kind mit Behinderung.
Der Antrag besteht aus zwei Teilen, die von dir und deinem Arzt ausgefüllt werden müssen.
Mögliche Indikationen/ Diagnosen als Voraussetzung für eine Genehmigung durch die Krankenkasse sind:
(drohende) Frühgeburt
Vorzeitige Wehen
Verordnete Bettruhe
Verkürzung des Gebärmutterhalses, Gebärmutterhalssenkung
Mehrlingsgeburt
erlittene Fehlgeburt, Geburt eines Sternenkindes
Kaiserschnitt/ Geburtsverletzungen
hoher Blutverlust während der Geburt
Venenerkrankung/ Hämorrhoiden im Wochenbett
Wundheilungsstörung
(vorausgegangene) psychische Erkrankung
Psychische und soziale Belastung
Überlastung, Erschöpfungszustand
(drohender) Milchstau/ Brustentzündung
Anpassungsstörung
Blutungen in der Schwangerschaft
Symphysenbeschwerden
Rectusdiastase
Starker Blutverlust
. . .
Hat dein Partner Elternzeit beantragt, besteht kein Anspruch auf eine Mütterpflegerin oder Haushaltshilfe.